Vereinsgelände & Halle
Verhalten auf dem Vereinsgelände
- es gilt 2G in der Reithalle, den Gemeinschaftsräumen, auf der Tribüne, im Richterraum und im Vorraum
- bitte immer beachten, ob der Landkreis als Hotspot eingestuft ist. Sollte dies der Fall sein, dann gilt 2G+
- Aufenthalt auf der Tribüne ist nur mit max. 3 Personen gestattet
- Richterraum, Futterkammern und Waschräume dürfen nur einzeln betreten werden
- Reiten & Longieren kann weiterhin frühzeitig in die Bewegungspläne eingetragen werden. Außerdem dürfen nicht mehr als 4 Personen gleichzeitig in der Reithalle sein.
- weiterhin wird bei Nutzung der Reithalle das Tor nach außen geöffnet und alle von außerhalb kommenden kommen ausschließlich von außen in die Halle.
Achtung: bitte immer die aktuellen Corona-Verordnung des Landes beachten!